Kosten und Erstattungsfähigkeit
Wenn Sie eine Ernährungstherapie bei mir in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Informationen zu Kosten und Erstattungsfähigkeit:
Die Kosten für eine Ernährungstherapie betragen:
- Erstgespräch (60 Min.): 90€
- Folgeberatung (45 Min.): 60€
Eine Ernährungstherapie nach § 43 SGB V (Ernährungstherapie bei bestehender Krankheit) kann von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Krankenkasse.
Durch meine Ausbildung zur Diätassistentin und meine Zertifizierung, kann nachweisen, dass ich nach den Richtlinien des GKV- Spitzenverbandes arbeite und Maßnahmen nach § 43 SGB V (Ernährungstherapie bei bestehender Krankheit) anerkannt werden. Somit erfülle ich die Voraussetzungen, damit Sie die Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen können.
Die Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse liegt in Ihrer Verantwortung und sollte vor dem ersten Beratungstermin erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung der Kosten nur bei entsprechender Bewilligung durch Ihre Krankenkasse möglich ist. Liegt diese nicht vor, können die Kosten von Ihnen selbst zu tragen sein.
Zur Beantragung bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie folgendes tun:
1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen lassen:
Drucken Sie sich die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus und lassen diese von Ihrem Haus- oder Facharzt ausfüllen (das Formular befindet sich im weiteren Verlauf). Kopieren Sie sich die ausgefüllte Bescheinigung und bringen Sie diese zu unserem ersten Termin mit.
2. Kostenvoranschlag und Antragsschreiben ausdrucken:
Drucken Sie sich den Kostenvoranschlag und das Antragsschreiben an die Krankenkasse aus (beide Dokumente befinden sich im weiteren Verlauf). Ergänzen Sie die Dokumente mit Ihren persönlichen Daten. Schicken Sie diese samt originaler Ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung an Ihre Krankenkasse. Info: Der Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich. Sie zahlen nur so viele Termine, wie Sie in Anspruch nehmen.
3. Bewilligung der Krankenkasse abwarten und anschließend einen Termin vereinbaren:
Sobald Sie eine Bewilligung Ihrer Krankenkasse zur Kostenbeteiligung erhalten haben (meist innerhalb von 14 Tagen), können wir einen Termin für die erste Beratung vereinbaren.
4. Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen und die Rückerstattung erhalten:
Nach jedem Termin erhalten Sie eine Rechnung. Diese müssen Sie direkt vor Ort bezahlen. Sie gehen also in Vorleistung. Die bezahlten Rechnungen können Sie im Anschluss bei Ihrer Krankenkasse einreichen und die zuvor bewilligte Rückerstattung bekommen.
Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne!